Kann ich die Werkstatt wieder verlassen?

Optionen
Wenn ich an einem Eingangsverfahren in der Werkstatt
teilnehme, bleibe ich dann für immer in der Werkstatt?

Antworten

  • Hallo, nein nicht zwangsläufig. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind verpflichtet, das Mögliche zu tun, damit Menschen, die in der Werkstatt an einem Eingangsverfahren teilgenommen haben, ein Übergang in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt.

    Erscheint ein schwerbehinderter Mensch nach dem Eingangsverfahren für eine Ausbildung
    in einer anderen Einrichtung beruflicher Bildung oder für eine Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet, stellt die Werkstatt in der Übergangsphase die notwendige arbeitsbegleitende Betreuung sicher und sorgt dafür, dass danach der Rehabilitationsträger und das Integrationsamt begleitende Hilfe – zum Beispiel durch einen Integrationsfachdienst – erbringt.
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