Kann ich die Werkstatt wieder verlassen?

MyHandicap User
✭✭✭
Wenn ich an einem Eingangsverfahren in der Werkstatt
teilnehme, bleibe ich dann für immer in der Werkstatt?
teilnehme, bleibe ich dann für immer in der Werkstatt?
0
Antworten
-
Hallo, nein nicht zwangsläufig. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind verpflichtet, das Mögliche zu tun, damit Menschen, die in der Werkstatt an einem Eingangsverfahren teilgenommen haben, ein Übergang in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt.
Erscheint ein schwerbehinderter Mensch nach dem Eingangsverfahren für eine Ausbildung
in einer anderen Einrichtung beruflicher Bildung oder für eine Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet, stellt die Werkstatt in der Übergangsphase die notwendige arbeitsbegleitende Betreuung sicher und sorgt dafür, dass danach der Rehabilitationsträger und das Integrationsamt begleitende Hilfe – zum Beispiel durch einen Integrationsfachdienst – erbringt.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 993 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 104 Chronische Erkrankungen
- 143 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 144 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 28 U30 Austausch
- 93 Bildung & Studium
- 16 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 759 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 64 Inklusion & Aktuelles
- 4.8K Community
- 113 Willkommen & Begrüssung
- 140 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 8 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 6 Do it yourself (DIY)
- 752 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 341 Recherche