Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland?

Antworten

  • Nein. Einen Rechtsanspruch auf die schwerbehinderten Menschen zustehenden Nachteilsausgleiche haben Sie nur in Deutschland. Es ist aber möglich, dass Sie im Ausland bei Vorzeigen Ihres Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger
    Grundlage Vergünstigungen erhalten. Daher stellen die Versorgungsämter in Bayern für schwerbehinderte Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Wunsch eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird.
  • Diese Frage lässt sich pauschal mit "NEIN" beantworten. Jedoch bieten viele Urlaubsländer auch für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis aus einem anderen Land, Vergünstigungen an.
    Zudem gibt es gerade in der EU ein Transportabkommen mit den verschiedensten Transportunternehmen. Genaueres haben wir hin diesem Artikel beschrieben http://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/archiv/12-schwerbehinderung

    EU-Schwerbehinderung
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  • Ach lieber jenner,
    heute ist doch der Tag wo es ihm um seinen Link geht.
    Im übrigen wurde die Frage nicht gänzlich verneint sondern auf Ausnahmen hingewiesen, das aber hat EU-Schwerbehinderung wohl bewußt überlesen um seinen Beitrag schreiben zu können.
    Gruß Hippy
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