Behindertenparkplatz

hallo,
gibt es auch ausnahmen, um auf einem behindertenparkplatz zu parken, ohne, daß man unterschenkelamputiert ist?
bin 90 % schwerbehindert, merkzeichen "G" und "B".
auch mit 4 kunstgelenken bin ich nicht besser zu fuß, wegstrecke ungefähr 20 min.
merkzeichen "aG" wurde abgelehnt.
wohin kann ich mich noch wenden?
es muß doch auch ausnahmen geben, ohne merkzeichen "aG" und entsprechenden prozenten, als gehbehinderter diese parkplätze nutzen zu dürfen.
WER WENN NICHT GEHBEHINDERTE, deren gehstrecke ebenfalls mühsam ist?
wäre sehr dankbar für ratschläge.
gr. gabi

Antworten


  • Hallo Gabi!

    Ich selbst habe viele Jahre gekämpft,auch weil ich keine Ahnung hatte und keinerlei Hilfe.
    Meine Familie war überfordert.Erst durch My handicap hat sich das Blatt gewendet.

    Bin mir sicher,das Du hier bald die richtigen Ratschläge bekommen wirst,Dein Leben leichter gestalten zu können.
    Mein Tipp erstmal Einspruch einlegen und Verschlechterungsantrag stellen.Nicht aufgeben! Alles gute-Gruß SENDRINE 😀
  • gabriele63 schrieb:
    hallo,
    gibt es auch ausnahmen, um auf einem behindertenparkplatz zu parken, ohne, daß man unterschenkelamputiert ist?
    bin 90 % schwerbehindert, merkzeichen "G" und "B".


    Hallo Gabi,

    ja es gibt Ausnahmen außerhalb der Merkzeichen "aG"-Regelung. Und zwar ist das der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1) Nr. 11 StVO (Straßenverkehrsordnung)und ist beim örtlichen Straßenverkehrsamt erhältlich bzw. zu beantragen.

    LG Alruna

  • Hallo Gabi,

    seit letzten Sommer gibt es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, die es auch Menschen mit dem Merkzeichen G und B ermöglicht, Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätze sind zwar weiterhin nur für Menschen mit dem Merkzeichen aG reserviert. Die anderen können jedoch im eingeschränkten Haltverbot, in Fußgänger- und Anwohnerzonen (bis zu drei Stunden) parken, was eine wesentliche Erleichterung ist (Mehr dazu hier). Hierzu kann man einen Parkausweis bei der Ordnungs-/ Straßenverkehrsbehörde beantragen. Der Ausweis gilt bundesweit.

    Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

    : XiongShui
  • Da ich meinen obigen Beitrag nicht ändern kann, habe ich hier noch eine Ergänzung:

    Und zwar steht dies im Antrag:

    Zitat:"Das Merkzeichen aG oder Bl ist bei mir nicht festgestellt. Ich beantrage daher die Ausnahmegenehmigung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in "Bundesland", weil ...

    ...ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und/ oder der Lendenwirbelsäule sowie die Merkzeichen „G“ (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und
    „B“ (Notwendigkeit ständiger Begleitung) zuerkannt wurden.

    oder

    ...ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und/ oder der Lendenwirbelsäule und
    gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 in Folge Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane sowie die
    Merkzeichen „G“ und „B“ zuerkannt wurden.

    oder

    ...ein GdB von wenigstens 60 aufgrund einer Morbus – Chrohn – Erkrankung beziehungsweise einer
    Colitis – ulcerosa – Erkrankung zuerkannt wurde.

    oder

    ...eine gesundheitliche Beeinträchtigung als Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche
    Harnableitung) bescheinigt wurde.

    Zitat Ende.

    Meines Erachtens würde dann das erste bei Dir zutreffen.



    LG Alruna

  • Hi, Xiong Shui und Alruna!

    Danke für diesen supertollen Tipp! Wusste ich auch noch nicht.
    Das hilft mir jetzt wieder enorm weiter!

    Ihr seid spitze!

    LG das Mompfel
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