Behindert - Schwerbehindert

Guten Morgen,

im Personalbereich meines Arbeitgebers will man den Unterschied
zwischen Behindert und Schwerbehindert wissen.
Gibt es denn und gibt dazu ein Bürokratische Formelierung.

Vielleicht kann mir da jemand einen Tip geben.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne

Antworten

  • Gemäß SGB IX gilt jemand als behindert, wenn seine "körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

    Von einer Schwerbehinderung geht das SGB IX aus, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten ist auch bei geringerem Grad möglich, wenn dieser mindestens 30 beträgt und die Gleichstellung notwendig ist, um einen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten zu können.


    Hallo und guten Morgen,

    ich denke, der begriff "schwerbehinderung" ist arbeitsrechtlich nicht relevant.
    es kommt drauf an (arbeitsrechtlich) wie oben beschrieben, ob man 50 % SB hat, dann hat man u.a. Kündigungsschutz und mehr Urlaubsanspruch.
    Hat man mindestens 30 % und eine Gleichstellung über die Agentur für Arbeit, dann ist das relevant bei Kündigungsdingen.

    Anders können Mitarbeiter eingeschränkt sein (am derzeitigen Arbeitsplatz) welche von einem Arbeitsmediziner attestiert werden. Das kann aber jeder haben, auch ohne Grad der Behinderung.

    Viele Grüsse
    Christiane
  • Liebe Christiane,

    deine Antwort hat mir sehr geholfen.

    Viele Grüße

    Marianne