Werden Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen auch im Ausland erbracht?
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Grundsätzlich werden Leistungen zur Teilhabe im Inland erbracht. Es besteht aber die Möglichkeit, Sachleistungen zur Teilhabe auch im Ausland zu erbringen, wenn diese Leistungen dort bei zumindest gleicher Qualität und Wirksamkeit wirtschaftlicher ausgeführt werden können. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können im grenznahen Ausland auch ausgeführt werden, wenn sie für die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erforderlich sind.
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