Wo bekommen schwerbehinderte Menschen einen Schwerbehindertenausweis?

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  • Zum Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, des Grades der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen nach dem SGB IX oder nach anderen Vorschriften sind, erhalten behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt, auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis (§ 69 Abs. 5 SGB IX).
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