Integrationsämter (früher „Hauptfürsorgestellen“) haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (§ 102 SGB IX). Schwerbehinderte Menschen soll die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden. Die Integrationsämter sind gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig.