Haben pflegebedürftige schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilit
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Stellt der medizinische Dienst bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit fest, dass ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit geeignet, notwendig und zumutbar sind, so hat der Versicherte insoweit einen Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Befindet sich der Antragsteller auf Pflegebedürftigkeit im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung und liegen Hinweise vor, dass zur Sicherstellung der ambulanten oder stationären Weiterversorgung eine Begutachtung erforderlich ist, so ist diese unverzüglich (max. 1 Woche) durchzuführen.
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