Wie läuft das Verfahren ab?

Antworten

  • Je nach Leistungsträger und Stelle kann das Verfahren bei der Beantragung eines Persönlichen Budgets unterschiedlich aussehen. Der hier darstellte Verlauf ist nur einer der möglichen Wege.

    Vor der Antragstellung sollte eine umfassende Information und Beratung der Leistungsberechtigten über mögliche Leistungen stehen.

    An zweiter Stelle steht die Antragstellung selbst. Bei bereits laufenden Leistungen, die in Zukunft in Form des Persönlichen Budgets ausgeführt werden sollen, ist in der Regel nur ein Antrag auf das Budget erforderlich. Der Antrag kann formlos oder unter Verwendung eines Formulars gestellt werden.

    Nach der Antragstellung wird der individuelle Bedarf durch den oder die zuständigen Leistungsträger auf der Grundlage der jeweils für sie geltenden Leistungsgesetze überprüft bzw. festgestellt. Hierbei werden ggf. Gutachten eingeholt und Ärzte sowie andere Experten beteiligt. Es empfiehlt sich, gleich bei der Antragstellung, den zuständigen Leistungsträgern Name und Adresse behandelnder Ärzte oder sonstiger Beteiligter, die zur Klärung aller relevanten Tatsachen wichtig sind, mitzuteilen. Es erfolgt auch eine Zuständigkeitsklärung. Sind mehrere Leistungsträger beteiligt, so übernimmt ein Leistungsträger die Rolle des Beauftragten und führt das Verfahren weiter durch.

    Der alleinig zuständige Leistungsträger bzw. der Beauftragte (bei mehreren beteiligten Leistungsträgern) und, soweit erforderlich, die beteiligten Leistungsträger beraten gemeinsam mit dem Antragsteller in einem trägerübergreifenden Bedarfsfeststellungsverfahren die Ergebnisse der von ihnen getroffenen Feststellungen sowie den Inhalt einer abzuschließende Zielvereinbarung. Die Zielvereinbarung enthält Details und Nebenbedingungen des Persönlichen Budgets. Diese gemeinsame Beratung wird auch als Budgetkonferenz bezeichnet. Von einer Budgetkonferenz kann abgesehen werden, wenn die Ergebnisse klar sind und keiner der Beteiligten Einspruch erhebt. Wünscht der Antragsteller eine Budgetkonferenz, dann muss diese in jedem Fall durchgeführt werden.

    Am Ende des Bedarfsfeststellungsverfahrens und der Erörterungen steht der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen einem Leistungsträger bzw. dem Beauftragten der Leistungsträger (bei mehreren beteiligten Leistungsträgern) mit dem Leistungsberechtigten.

    Nach Abschluss der Zielvereinbarung wird der das Budget betreffende Verwaltungsakt erlassen und ein entsprechender Bescheid verfasst.

    Das Persönliche Budget wird ausgezahlt.
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