Beim wem kann man einen Antrag stellen?

Antworten

  • Das Sozialrecht ist kompliziert. Wer für die Erbringung einer Leistung letztlich zuständig ist, kann der Laie meist nicht direkt erkennen. Man muss auch kein Soziarechtsexperte sein. Denn einen Antrag auf ein Persönliches Budget kann man im Grunde bei jedem Rehabilitationsträger einreichen. Man kann den Antrag aber auch bei den gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger stellen. Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, so muss der Rehabilitationsträger, bei dem der Antrag gestellt wird, innerhalb von 2 Wochen klären, ob er zuständig ist oder nicht. Ist er nicht zuständig, so leitet er den Antrag automatisch an den seiner Meinung nach zuständigen Träger weiter. Auch muss er den Antragsteller über die Zuständigkeit informieren. Die Unterrichtung über die Zuständigkeit kann auch mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Leitet ein Träger einen Antrag nicht weiter und klärt er auch nicht die Zuständigkeit innerhalb dieser Frist, dann bleibt er automatisch Ansprechpartner des Antragstellers. Abweichend von diesem Zuständigkeitsverfahren können Leistungsträger und Leistungsberechtigter gesondert vereinbaren, dass ein bestimmter Leistungsträger Ansprechpartner sein soll.
    Der mit der Fortführung des weiteren Verfahrens beauftragte Leistungsträger übernimmt die Regie und fungiert als Ansprechpartner des Antragstellers. Auch wenn Leistungen mehrer Leistungsträger in das Persönliche Budget einfließen, erscheint es für den Antragsteller so, als würden die Leistungen aus einer Hand – durch einen Ansprechpartner - erbracht
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