Wer ist „Leistungsträger“ beim Persönlichen Budget?

Unter Leistungsträger können ganz allgemein die öffentlichen Stellen verstanden werden, die eine Dienst-, Geld- oder Sachleistung für behinderte Menschen bereitstellen. Die folgenden Leistungsträger können je nach besonderer Lage des Falles an der Ausführung der einzelnen Leistung beteiligt sein:

die gesetzlichen Krankenkassen

die Bundesagentur für Arbeit

die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Träger der Alterssicherung der Landwirte

die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge

die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

die Träger der Sozialhilfe

die Pflegekassen

die Integrationsämter

Ein Hilfesuchender muss die Zuständigkeit nicht im Voraus kennen. Das Sozialrecht verpflichtet nämlich die angegangenen Stellen dazu ihre Zuständigkeiten gegenseitig abzuklären und dem Hilfesuchenden ggf. einen zuständigen Leistungsträger zu benennen. Auch ein bereits gestellter Antrag muss weitergeleitet werden.
Die verschiedenen Leistungsträger erbringen die Leistungen nach Lage des Einzelfalls auch so vollständig, umfassend und in gleicher Qualität, dass Leistungen eines anderen Trägers möglichst nicht erforderlich werden. Der Bedarf wird also auf jeden Fall gedeckt.
Eine Besonderheit besteht bei Leistungen durch die Träger der Sozialhilfe. Diese Leistungen sind vom Einkommen abhängig. Allerdings liegen hier die Einkommensgrenzen deutlich höher als bei der Gewährung von Hilfen zum Lebensunterhalt, Sozialgeld oder ALG II (Hartz IV). Auch Personen, die keine Hilfen zum Lebensunterhalt, kein Sozialgeld oder kein Arbeitslosengeld II erhalten, weil ihr Einkommen oder das Einkommen ihrer Familie zu hoch ist, können unter Umständen noch besondere Leistungen von den Trägern der Sozialhilfe erhalten.