Gelten die zusätzlichen Urlaubstage für Schwerbehinderte auch bei 400-Euro Jobs?

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  • MyHandicap User
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    Also,

    die Frage wurde an unseren Experten für Arbeit/Beruf weitergeleitet, Sie hören baldigst wieder von uns.

    herzliche Grüsse
  • Hallo P..,

    Das Ganze wird nach § 125 SGB 9 berechnet!
    Bei verkürzter Arbeitszeit gibt es auch entsprechend weniger Zusatzurlaub!
    Das heißt bei einem Halbtags-Job wären das entsprechend 2,5 Tage Zusatzurlaub!

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__125.html

    (Bsp.) Also Vollzeit entspricht in Deiner Firma 40 Stunden, Deine Arbeitszeit ist
    ungefähr 20 Stunden wären die 2,5 Tage Zusatzurlaub! usw.

    VG Stephanus


    Bei längerer Arbeitszeit kann der Zusatzurlaub auch mehr wie 5 Tage betragen!
  • MyHandicap User
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    Hallo Patschi

    grundsätzlich hängt die Höhe des Gehaltes nicht mit dem entsprechenden Urlaub zusammen. Das ist abhängig von den individuellen Vereinbarungen. Auch 400.-- Euro-Jobs haben Anspruch auf Urlaub und damit gilt auch der (anteilige) Anspruch auf Zusatzurlaub.

    Habe Ihnen noch zwei interessanten Links dazu gehängt.

    http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html

    http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html

    Viele Grüße

    Michael Graus
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