Gelten die zusätzlichen Urlaubstage für Schwerbehinderte auch bei 400-Euro Jobs?

Also,

die Frage wurde an unseren Experten für Arbeit/Beruf weitergeleitet, Sie hören baldigst wieder von uns.

herzliche Grüsse

Hallo P..,

Das Ganze wird nach § 125 SGB 9 berechnet!
Bei verkürzter Arbeitszeit gibt es auch entsprechend weniger Zusatzurlaub!
Das heißt bei einem Halbtags-Job wären das entsprechend 2,5 Tage Zusatzurlaub!

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__125.html

(Bsp.) Also Vollzeit entspricht in Deiner Firma 40 Stunden, Deine Arbeitszeit ist
ungefähr 20 Stunden wären die 2,5 Tage Zusatzurlaub! usw.

VG Stephanus


Bei längerer Arbeitszeit kann der Zusatzurlaub auch mehr wie 5 Tage betragen!

Hallo Patschi

grundsätzlich hängt die Höhe des Gehaltes nicht mit dem entsprechenden Urlaub zusammen. Das ist abhängig von den individuellen Vereinbarungen. Auch 400.-- Euro-Jobs haben Anspruch auf Urlaub und damit gilt auch der (anteilige) Anspruch auf Zusatzurlaub.

Habe Ihnen noch zwei interessanten Links dazu gehängt.

http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html

http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html

Viele Grüße

Michael Graus