Also,
die Frage wurde an unseren Experten für Arbeit/Beruf weitergeleitet, Sie hören baldigst wieder von uns.
herzliche Grüsse 
Hallo P..,
Das Ganze wird nach § 125 SGB 9 berechnet!
Bei verkürzter Arbeitszeit gibt es auch entsprechend weniger Zusatzurlaub!
Das heißt bei einem Halbtags-Job wären das entsprechend 2,5 Tage Zusatzurlaub!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__125.html
(Bsp.) Also Vollzeit entspricht in Deiner Firma 40 Stunden, Deine Arbeitszeit ist 
ungefähr 20 Stunden wären die 2,5 Tage Zusatzurlaub! usw.
VG Stephanus
Bei längerer Arbeitszeit kann der Zusatzurlaub auch mehr wie 5 Tage betragen! 
Hallo Patschi
grundsätzlich hängt die Höhe des Gehaltes nicht mit dem entsprechenden Urlaub zusammen. Das ist abhängig von den individuellen Vereinbarungen. Auch 400.-- Euro-Jobs haben Anspruch auf Urlaub und damit gilt auch der (anteilige) Anspruch auf Zusatzurlaub.
Habe Ihnen noch zwei interessanten Links dazu gehängt.
http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html
Viele Grüße
Michael Graus