Kostenübernahme für behinderungsbedingten Umbau bei vorhandenem PKW
Hallo zusammen, kann mir jemand helfen bei folgender Frage: Ich arbeite schon ca. 20 Jahre, bin seit meinem 3 Lebensjahr Querschnittsgelähmt. Ich besitze einen neuen PKW der behinderungsgerecht umgebaut werden muss. Habe einen Antrag bei der Rentenstelle gestellt wurde abgelehnt. Kann ich nicht nachvollziehen, da ich früher schon Leistungen von der Rentenstelle bewilligt bekommen habe, da ich ja schon 15 Jahre Versicherungsbeiträge bezahlt habe. Kann mir jemand helfen?
Im Voraus vielen Dank!
Gruß Andreas
Im Voraus vielen Dank!
Gruß Andreas
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Antworten
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Hallo Andreas,
auf MyHandicap gibt es einen Artikel dazu: http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html Vielleicht hilft dir das weiter? Wenn nicht, wende dich doch an den Rechtsexperten von MyHandicap. Ich glaube, den erreichst du über die Redaktion. Lieber Gruß Ina
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Hallo Ina,
was den Umbau von Fahrzeugen angeht hier ein Link der vieles erklärt
http://www.hsp-selbsthilfegruppe.de/docs/Umruestung.pdf
http://www.autowebsite.de/autokauf/behindertengerechtes-auto.htm
http://www.schwerbehinderung-aktuell...=849&headline
kann mann evtl. entsprechendes dazu erfahren...
Ich habe jetzt wenig Ahnung in welchen Bundesland Du wohnst
aber es gibt schon einige Werkstätten die den Umbau dann vornehmen!z.B.
http://www.ad-kunick.de/behindertenautos.html
http://www.dassprungbrett.de/behindert/fahrzeuge.htm
Ichhoffe damit kommst Du ein Stück weiter, falls es noch Fragen gibt halt noch einmal....
Es gibt da im SGB IX einen § (§55?) zum Thema Teilhabe am Arbeits-/Sozialleben
Halt einmal informieren und darauf verweisen!
Gruss Stephanus
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Hallo Andreas,
hast Du schon die nötigen Infos gefunden, oder können wir Dir noch irgendwie helfen?
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Hallo,
kann noch Hilfe gebrauchen. Selbstverständlich bewerte ich dann.
Mit freundlichen Grüßen
A.Geppert
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Na dann schieß mal los, was Du nach den Artikeln unter http://myhandicap.de/behinderung_auto_pkw.html noch für Fragen hast 😉
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Hallo,
alles was da steht kenne ich, ich sitze seit 40 Jahren im Rollstuhl und habe schon einige Förderungen bekommen. Aber das waren damals alles behinderungsbedingte Zusatzeinrichtungen für meinen privaten PKW. Jetzt geht es um meinen Dienstwagen, damit ich miener Tätigkeit als Ausendienstler nachkommen kann. Habe das aber doch alles in meiner Anfrage schon geschrieben.
Mir geht es jetzt darum welche Paragr. kann ich der Rentenstelle mitteilen, damit sie den Ablehnungsbescheid wieder zurück nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
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Hallo Andreas,
dass es sich bspw. um einen Dienstwagen handelt, hattest Du nicht gesagt. Auch mit welcher Begründung der Antrag abgelehnt wurde, hast Du uns nicht verraten. So etwas ist für Widersprüche wichtig zu wissen.
Da es sich um einen Dienstwagen handelt, könnte auch das Integrationsamt für die Übernahme der Umbaukosten zuständig sein. Je nach dem, ob Du als Außendienstmitarbeiter selbstständig oder fest angestellt bist.
Hast Du denn nur diesen Dienstwagen oder auch noch ein speziell umgebautes Privatfahrzeug?
Ich freue mich darauf, mich detaillierter mit Deinem Fall auseinander zu setzen! Gerne kannst Du mir auch eine PN schicken, wenn Dir das Forum zu öffentlich ist.
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Hallo Justin,
kurz eine Schilderung meiner Situation. Ich habe ca. 16 Jahre bei Siemens in Hessen gearbeitet. Ich war dann ca. 1 Jahr krank , Siemens und ich haben uns im gegenseitigen Einvernehmen geeinigt das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Ich bin dann nach München gezogen und habe meine Krankheiten dort auskuriert. Habe versucht in München einen neuen Job zu bekommen in meiner alten Tätigkeit(Programmierer) oder ähnliches, aber leider hatte ich keinen Erfolg gehabt.
Nach einer gewissen Zeit konnte ich doch einen Erfolg verbuchen. Ich fand eine Firma in Heilbronn, wo ich als Außendienstler anfangen kann und für den ganzen Raum Bayern zuständig bin. Die Firma vertreibt Rollstühle und Rehaprodukte.Diese Tätigkeit spricht mich sehr an, da ich selber schon 40 Jahre im Rollstuhl sitze und wer kann besser über einen Rollstuhl reden, als der der darin sitzt. Außerdem bekam ich vom Arbeitgeber noch einen Unbefristet Arbeitsvertrag(wo gibt es das heute schon). Damit ich diese Tätigkeit ausüben kann brauche ich dafür einen umgebauten PKW mit diversen Rampen usw., damit ich die Sachen einladen und auch wieder ausladen kann, ohne meine Gesundheit zu beeinträchtigen. Der Arbeitgeber war so freundlich und hat mir einen neuen VW T 5 gekauft(Kosten ca. 34.000 Euro. In meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass ich das Auto auch privat nutzen darf. Leider konnte er den Umbau, der sich auch noch mal auf ca. 23.000 Euro beläuft nicht auch noch bezahlen.
So das ich mich auf die Suche nach einem Kostenträger machte, der die Kosten für den Umbau übernimmt. Als erstes versuchte ich es beim Arbeitsamt, leider vergebens(Grund:ich bin schon länger als 15 Jahre erwerbstätig und damit wäre der Rententräger zuständig.
Also stellte ich einen Antrag beim Rententräger und schickte ihm alle Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Arbeitsvertrag usw. usw.
Nach einer Wartezeit von ca. 3 Monaten bekam ich gestern die Ablehnung(Begründung:Gemäß § 10 Abs. 1 Sozialgesetzbuch-Sechstes Buch(SGB 6) kann der Träger der Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter anderem erbringen,wenn 1. die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher,geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
2. durch die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der der Erwerbsfähigkeit
abgewendet werden kann,
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder
oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der
Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen wurde festgestellt, dass Sie seit dem 3 Lebensjahr an einer kompletten Querschnittslähmung leiden.
Trotz dieser schweren Erkrankung und den daraus resultierenden Behinderungen war es Ihnen möglich, sowohl am beruflichen als auch am gesselschaftlichen Leben teilzuhaben.
Bei so genannten „ eingebrachten Leiden“, das heißt Behinderungen, die bereits vor Eintritt in das Erwerbsleben bestanden haben, ist die Frage eines Rehabedarfes stets kritisch zu betrachten.
Sie beziehen seit dem 01.11.1980 Rente wegen Invalidität, die zum 01.01.1992 in eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit umgewertet wurde. Durch Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzenen wir diese Rente seit dem 01.06.1992 als Rente wegen Berufsunfähigkeit geleistet.
Der Rentenversicherungsträger kann Leistungen zur Teilhabe nur dann erbringen, wenn durch diese Leistungen einer erheblichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit entgegengewirkt wird bzw. eine Minderung vermieden, gebessert oder beseitigt werden kann.
Dies ist hier nicht der Fall. Die bestehende Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit kann durch Leistungen zur Teilhabe nicht wesentlich gebessert oder gar beseitigt werden kann.
Wir können daher die beantragten Leistungen leider nicht erbringen.
Das heißt jedoch nicht zugleich, dass Ihnen jegliche Unterstützung zur Gewährung von Kraftfahrzeughilfe verwehrt bleibt, nur liegt die Förderung dessen nicht im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Rentenversicherung.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich an das für Sie zuständige Integrationsamt bzw. die Agentur für Arbeit zu wenden.
Diesen ganzen Bescheid kann ich nicht verstehen, ich habe schon vom Rententräger Kraftfahrzeughilfe bekommen, ich habe schon einen Rollstuhl bezahlt bekommen denn ich für die Arbeit unbedingt gebraucht habe. Jetzt auf einmal soll man gar nichts mehr bekommen, weil man ja schon so lange eine Behinderung hat und mit der ja auch schon gearbeitet hat.
Ich bin heute zum Integrationsamt gegangen, habe alle Unterlagen mit gehabt und habe auch den Bescheid vom Rentenversicherungsträger mit gehabt. Leider sagte auch die Dame, sie wären nicht zuständig, sie wären nur für Menschen zuständig, die keine Versicherungsbeiträge bezahlen und somit keinen Kostenträger habe. Nach diesem Gespräch verwies sie mich wieder an meinen Rentenversicherungsträger……….
Ich weiß jetzt nicht mehr weiter, vielleicht können Sie mir helfen. Es kann doch nicht sein, das man, wenn man schon so lange eine Behinderung hat und mit der gearbeitet hat keine Unterstützung von irgendeiner Seite bekommt.
Ich bin 46 Jahre alt und habe mir auch diesen Job ohne jegliche Hilfe wie Arbeitsamt usw. besorgt. Sollte ich meinen Job wieder verlieren, weil es für mich keinen Kostenträger gibt????
Gerade in der heutigen Zeit sollte man doch froh sein das man wieder eine job gefunden hat.
Ich hoffe Du konntest aus meinen Zeilen das wesentliche herauslesen. Und mir vor allem weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
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Hallo Andreas,
vielen Dank für Deinen ausführlichen Post!
Dein Fall ist wirklich sehr komplex und auch ich kann die Entscheidung des RV nicht nachvollziehen.
Damit wir, von MyHandicap, Dir eine Antwort geben können, die Dir auch wirklich weiter hilft, habe ich Deine Anfrage bereits an unsere Fachexperten zum Thema Recht weitergeleitet. Denn mein Wissen reicht in diesem Zusammenhang nicht mehr aus.
Ich bitte Dich daher noch um ein paar Tage Geduld! Wir werden Deine Anfrage schnellstmöglich und hoffentlich zufriedenstellend beantworten.
Ich werde auch persönlich ein Auge auf diesen Post haben.
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Ich danke Dir schon mal im Voraus. Bei mir spielt der Zeitfaktor eine große Rolle, da wie gesagt das Auto schon in München steht und umgebaut werden kann, aber so lange ich keinen Kostenträger habe kann ich es nicht veranlassen. Außerdem erwartet natürlich mein Arbeitgeber, das ich bald durch Bayern fahre und Rollstühle verkaufe.Im Moment stell ich mich halt bei verschiedenen Kunden vor usw.
Gruß Andreas
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Hallo Andreas,
nach Rücksprache mit unseren Fachexperten habe ich Dir gerade eine PN geschrieben.
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Mich würde es auch interessieren warum es hier keine Förderung gibt!
Bzw. ob MyHandicap doch einen Weg für den Umbau gefunden hat.
Grüße
Erwin
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Hallo Earnie,
im Stiftungszweck von MyHandicap ist keine finanzielle Einzelfallhilfe vorgesehen. MyHandicap möchte Menschen mit Behinderung beraten, informieren und motivieren wieder in ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu finden, Wege aufzeigen etc. Unter folgendem Link findest du eine Vorstellung von Stiftungen, die auch finanziell helfen. http://www.myhandicap.de/behinderten_hilfe_finanziell.html
Liebe Grüße Iris, MyHandicap
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Hallo Iris,
ich hab mich etwas missverständlich ausgedrückt. Mir ist schon klar das myHandicap nur in beratender Funktion helfen kann.
Mich interessiert ob myHandicap eine Info weitergeben konnte die in diesem Fall nützlich ist.
Ich denke das solche Antworten im Forum für andere Forumsteilnehmer ebenfalls nützlich wären. Wenn die Antwort als PN erfolgt haben "wir nix davon"
Grüße
Erwin
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Hallo Erwin,
selbstverständlich würde MyHandicap Informationen hier im Forum auch anderen Usern zur Verfügung stellen, wenn nicht der ausdrückliche Wunsch eines Users dem entgegen spricht.
In diesem speziellen Fall ist es allerdings so, dass wir auch keine genaueren Informationen haben.
Ich hatte diesen interessanten, aber komplizierten, Fall an unsere Fachexperten für Recht, die Kanzlei Janssen und Maluga, weitergeleitet.
Dort teilte man mir jedoch mit, dass "wicht" der Kanzlei bereits gesagt habe, man bräuche die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen. Dies hatte ich "wicht" per PM mitgeteilt.
Leider habe auch ich daraufhin keine weiteren Infos von "wicht" erhalten. Ich habe jedoch noch mal Kontakt (per PM) mit ihm aufgenommen.
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Danke Justin,
mir fällt gerade ein, dass eventuell der Arbeitgeber von "wicht" sich an die Agentur f. Arbeit bzw. Integrationsamt wenden sollte bezüglich einer Arbeitsplatzgestaltung bzw. Neuschaffung eines Arbeitsplatzes.
hier http://www.rehadat.de
unter Praxisbeispiele sind ähnliche Fälle zu finden.
Grüße
Erwin
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Hallo Zusammen,
ich möchte Euch heute den weiteren Fortgang meiner Geschichte zwecks Förderung eines Umbaus eines Dienstwagens mitteilen. Erst einmal möchte ich Euch sagen, dass der vorliegende Fall eigentlich so schwer und kompliziert nicht ist. Unser Sozialsystem hat eigentlich sehr einfache und vor allem auch nachvollziehbare Gesetze dafür.
Ist man weniger als 15 Jahre rentenversichert, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten, die mit dem Arbeitsplatz des Behinderten zu tun haben;egal ob Auto oder Arbeitsplatz. Ist man länger als 15 Jahre versichert, übernimmt die Rentenstelle den Part des Arbeitsamtes, es spielt keine Rolle wie lange man eine Behinderung hat, wichtig ist, es muss in Zusammenhang mit einer Arbeit stehen.Selbstverständlich legt die Rentenstelle ihr größtes Augenmerk auf Leute, die wegen eines Unfalls oder Krankheit, ihre Erwerbsfähigkeit verlieren können oder die Erwerbsfähigkeit sehr gefährdet ist. Das Integrationsamt ist für Hilfen zuständig, die für den Arbeitgeber bestimmt sind, um Ihn zu unterstützen, wenn er einen Schwerbehinderten Menschen einstellt oder sogar einen neuen Schwerbehindertenarbeitsplatz schafft sowie für Schwerbehindertearbeitnehmer/innen die selbstständig sind.
Jetzt konkret zu meinem Fall, da ich mehr als 15 Jahre rentenversichert bin, ist selbstverständlich erst einmal die Rentenstelle mein Ansprechpartner, was ich ja auch getan habe. Ich stellte den Antrag am 06.11.2008, Bescheid bekam ich Ende Januar 2009, trotz dreimaligem Telefonates meiner seits. Im Sozialgesetzbuch 9 Paragr. 14 gibt es Fristen, die in keinster Weise vom Rententräger eingehalten wurden.
Da ich Mitglied im VDK bin, habe ich diese Angelegenheit dem VDK gegeben, da mir andere Stellen nicht helfen konnten(vorsichtig ausgedrückt). Auch nach einem Telefonat des Anwaltes vom VDK bei der Rentenstelle und einem Hinweis auf den Paragr. 14 im Sozialgesetzbuch 9, zeigte sich die Rentenstelle nicht entgegenkommend, sondern brachte Ausflüchte wegen Umstrukturierung in ihrem Hause usw. konnte die Frist nicht eingehalten werden. Schon wegen dieses Verstoßes und der Arroganz werde ich mit Hilfe des VDK vor das Sozialgericht ziehen. Da geht es noch mal gar nicht um die Klärung der Zuständigkeit in meinem Fall.
Ich werde jetzt gegen diese Dame von der Rentenstelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, da ich es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit empfinde wie mit solchen Vorgängen umgegangen wird. Gerade in der heutigen Zeit wo eine soziale Kälte immer mehr zu verspüren ist müssen wir uns wehren.
Mein Arbeitgeber hat dann auf meinen Rat einen Antrag beim Integrationsamt gestellt wegen Arbeitsplatzförderung. Ich bin mit meinen Unterlagen und allen Anträgen dorthin gefahren und habe sie bei der entsprechenden Sachbearbeiterin abgegeben. In diesem Gespräch offenbarte Sie mir, dass der Arbeitgeber sich aber finanziell auch an dem Umbau meines Dienstwagens beteiligen müsse, ich dachte ich fall aus meinem Rolli.
Ich erklärte der Dame, dass der Arbeitgeber mir schon ein nagelneues Auto mit Automatik gekauft hat(Wert 34,320 Euro), was soll er denn noch bezahlen. Mein Arbeitgeber hat 7 Beschäftigte er kann nicht mehr bezahlen. Aber dieses Argument war ihr egal.
Jetzt liegen meine Unterlagen wie gesagt beim Integrationsamt, mal sehen wie es weitergeht.
In einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber sagte er mir, wenn ich das alles vorher gewusst hätte, hätte ich wahrscheinlich keinen Schwerbehinderten eingestellt und ich muss ihm da vollkommen recht geben!!!!
Ich werde Euch selbstverständlich weiter informieren, wie es bei mir weiter geht in diesem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
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