Anprüche bei 100% GaG

Hallo,liebe Mitglieder,hat irgend jemand eine Ahnung welche Ansprüche ich als Schwbeh.100%GaG bei Institutionen wie:AOK,Sozialamt,LVA,o.Staat stellen kann? Bin 46,Rentner,beziehe Wohngeld.Danke für Eure Antworten

Antworten

  • hallo rodejoe,

    es wäre nicht schlecht gewesen wenn Du etwas mehr geschrieben hättest, es kennt sich
    nicht jeder aus mit den speziellen Buchstaben aG usw.. Die Frage ist auch bezieht sich Deine Behinderung allein auf die Gehbehindeung? Also das nächste Mal vielleicht "zwei Buchstaben" mehr schreiben! Ich hoffe der Link funktioniert!

    VG Stephanus

    http://209.85.129.132/search?q=cache:KkWDvJ0JpxYJ:www.koeln.netsurf.de/~bernd.asselborn/forum/bvhk/sozial.doc+100GdB+Anspr%C3%BCche&hl=de&ct=clnk&cd=5&gl=de&client=firefox-a
  • Hallo Stewphanus,
    aG ist eines der Merkzeichen, die im Schwerbbehindertenausweis stehen können. Es bedeutet außergewöhnlich Gehbehindert. Dieses Merkzeichen steht bei Menschen im Schwerbehindertenausweis die beidseitig beinamputiert sind oder deren Behinderung einem beidseitig beinamputierten gleich gestellt ist. Das sind in der Regel Rollstuhlfahrer.
    Guck mal in das Begleitschreiben Deines Schwerbehindertenausweises. Dort sind alle Merkzeichen die es gibt erklärt.
    Gruß Karin
  • Hi Karin,
    wenn ich Stephanus´ Post richtig verstanden habe, so weiss er schon was aG bedeutet, es ging ihm um die allgemeine Verständlichkeit und um die zu wenigen Info, die eine konkrete Antwort verunmöglichen.
    Mir geht es mit dem Post genauso.
    Was soll man schon jemandem antworten können, der nur so wenig von seiner Situation preisgibt?
    Liebe Grüsse,
    Lisa
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