Recht auf Familienleben

Wie sieht es im Falle von wohnlichen Anpassungen bei geschiedenen Eltern aus, damit der Besuch eines behinderten Kindes möglich ist?

Antworten

  • Auf MyHandicap findet sich dazu ein interessanter Artikel zu einem Gerichtsurteil: Der Kläger erlitt 2003 einen Unfall und ist seitdem Paraplegiker. Seine Eltern sind geschieden, er wohnt bei der Mutter, besucht jedes zweite Wochenende sowie teilweise in den Ferien den Vater. Die IV-Stelle des Kantons St. Gallen übernahm u.a. die Kosten für den Umbau am Wohnhaus der Mutter. Sie weigerte sich hingegen, die notwendigen behindertengerechten Anpassungen am Haus des Vaters zu bezahlen. Als Begründung wurde angeführt, die Aufenthalte des Rollstuhlfahrers beschränkten sich nur auf Ferien und Besuche.

    Dieser führte, unterstützt durch Procap, Beschwerde bis ans Bundesgericht und rügte eine Verletzung einerseits des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbotes wegen einer Behinderung sowie andererseits des Rechts auf Familienleben. Hier gibt’s den gesamten Artikel: http://www.myhandicap.ch/ch-umbau-getennt-eltern.html
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