Abstimmung zur IV-Zusatzfinanzierung

Worum geht es bei der Abstimmung zur IV-Zusatzfinanzierung im Mai 2009?

Antworten

  • Es geht um eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Mehrwertsteuer von 0.4%, die gemeinsam mit weiteren Massnahmen die IV langfristig sanieren soll, damit die IV arbeitsfähig bleibt. Als die Stimmbürgerinnen und -bürger im Juni 2007 über die 5. IV-Revision abstimmten, wurden ihnen zusätzliche Mittel für die Sanierung der verschuldeten IV versprochen. Am 13. Juni 2008 verabschiedete das Parlament denn auch eine entsprechende Zusatzfinanzierung für die IV; diese sieht unter anderem die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt) vor.

    Die Kampagne der Befürworter stützt sich auf drei Hauptargumente:

    Die IV gibt die Sicherheit, dass die Menschen bei Invalidität Unterstützung erhalten. Als wichtige Säule der sozialen Sicherheit steht die IV für Stabilität. Versicherte und Betroffene tragen beide zur Sanierung der IV bei.

    Wegen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Bundesrat den Termin der Abstimmung in den Herbst 2009 verschoben. Diskussionen, ob die benötigten Mittel für die IV-Zusatzfinanzierung während ein paar Jahren der Bundeskasse entnommen werden könnten, werden diskutiert. Sogar die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird derzeit in Frage gestellt.
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