Anreize für Arbeitgeber
Werden mit der 5. IV-Revision auch Anreize für Arbeitgeber geschaffen, gefährdete Arbeitnehmer im Betrieb zu behalten.
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Ja, auch dies ist eines der Hauptziele der 5. IV-Revision. Neben der optimalen Betreuung und Erfassung der von einer Invalidität gefährdeten Arbeitnehmer versucht die IV auch Anreize für Arbeitgeber zu schaffen. Die Invalidenversicherung zahlt den Firmen einen Einarbeitungszuschuss, welcher dem Arbeitgeber ermöglicht, die eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters während der Integrationsanfangsphase auszugleichen. Die IV spricht ebenfalls finanzielle Mittel, falls durch die Anstellung des Mitarbeiters die Prämien der Krankentaggeldversicherung und der beruflichen Vorsorge steigen. Auch wenn ein Betrieb sich bereit erklärt, gesundheitlich beeinträchtigte Personen weiterhin zu beschäftigen, leistet die IV einen gewissen Betrag, sofern Integrationsmassnahmen durchgeführt werden.
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