Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung

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Was ist beim Bezug einer Begleiterkarte für SBB-Zugreisen zu beachten?

Antworten

  • Wer in der Schweiz wohnhaft und auf Begleitung angewiesen ist, hat Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Blindenführhundes. Für beide Personen und gegebenenfalls den Blindenführhund genügt ein einziger gültiger Fahrausweis. Bei der Billettkontrolle weisen Sie die Begleiterkarte zusammen mit dem gültigen Fahrausweis vor. Die Begleitperson muss in der Lage sein, Ihnen während der ganzen Reise behilflich zu sein.

    Die Begleiterkarte ist auf den «Strecken der am direkten Personenverkehr beteiligten schweizerischen Transportunternehmen» gültig. Auskunft über den detaillierten Gültigkeitsbereich erhalten sie im SBB Call Center Handicap oder an den Verkaufsstellen. Wenn sie auf Strecken mit Selbstkontrolle ohne gültigen Fahrausweis reisen, genügt das Vorweisen der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung nicht, um von der Zahlung des Selbstkontrollzuschlages befreit zu sein. Einzig Personen mit einer Behinderung, denen die Bedienung eines Billettautomaten nicht zugemutet werden kann, haben keinen Zuschlag, sondern lediglich den entsprechenden Fahrpreis zu bezahlen.

    Im Ablaufprozess sind alle Punkte für den Erhalt/Bezug einer «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» beschrieben. Das Attestformular - nötig für das Arztzeugnis - können Sie herunterladen und ausdrucken.

    Website der SBB für Reisende mit Handicap http://mct.sbb.ch/mct/reisemarkt/services/wissen/handicap.htm
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