Behinderten-Gleichstellungsgesetz oder kantonales Recht?

Ist das Behinderten-Gleichstellungsgesetz dem kantonalen und kommunalen Recht übergeordnet?

Antworten

  • Ja, beim BehiG handelt es sich um ein Bundesgesetz. Es formuliert aber nur die Mindestanforderungen in Bezug auf das behindertengerechte Bauen. Wenn das kantonale oder das kommunale Recht weiter geht als das Behinderten-Gleichstellungsgesetz, dann bleiben die kantonalen Normen anwendbar.

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