Fahrkostenerstattung

Moin! Stimmt es, dass die gesetzliche Krankenkasse Fahrtkosten zurück erstattet?

Antworten

  • Servus und danke für diese Frage! Es ist richtig, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrtkosten nach vorherriger Genehmigung zurück erstatten. Allerdings müssen dafür besondere Vorraussetzungen erfüllt werden. Darunter fallen bspw. Rettungsfahrten zum Krankenhaus oder Krankentransporte. Darüber hinaus auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen von Krebspatienten, die zur Strahlentherapie oder zur Chemotherapie fahren, Dialysepatienten, Patienten mit Pflegestufe II oder III oder auch Besitzer von einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H". Zu beachten ist allerdings, dass sich die Patienten (sollten sie nicht zuzahlungsbefreit sein) an den Fahrtkosten beteiligen müssen. Die Eigenbeteiligung beträgt 10% (mind. 5 €, höchstens 10 €).
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