Mehr Wohnraum?
MyHandicap User
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Haben Behinderte oder Familien mit behinderten Kindern mehr Anspruch auf Wohnraum, wenn sie HartzIV bekommen?
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Antworten
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Danke für die interessante Frage! Es können zusätzlich 15qm Wohnraum beantragt werden, wenn es sich um einen Rollstuhlfahrer handelt, oder ein Rollstuhlfahrer in der Familie lebt. Vorraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes mit GdB 30% oder 40% sowie ein Wohnberechtigungsschein. Wenn ein gesonderter Raum als Schlafraum für eine Pflegeperson benötigt wird, sind ca. weitere 15 qm erforderlich.
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