Eigenanteil an Fahrkosten zum Arzt
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Hallo,
ich bin Hartz IV Empfängerin und möchte wissen, wie hoch die Fahrtkosterückerstattung ist, wenn ich beispielsweise mit meinem behinderten Sohn zum Arzt fahre.
Liebe Grüße Silvy
ich bin Hartz IV Empfängerin und möchte wissen, wie hoch die Fahrtkosterückerstattung ist, wenn ich beispielsweise mit meinem behinderten Sohn zum Arzt fahre.
Liebe Grüße Silvy
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Antworten
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Hallo Silvy,
ich glaube du kannst dich von den Zuzahlungen frei stellen lassen, wenn du eine einmalige Zuzahlung von ca. etwa 50 € leistest. Dazu zählen z.B. die 10€ beim Arzt. 5€ Beitrag Fahrtkosten für jede Fahrt zählen auch dazu. Aber du musst vorher die Fahrtkostenübernahme beantragen.
Du kannst deine Zuzahlungsgrenze auch einmalig bei der Krankenkasse zahlen, so dass du dann für den Rest des Jahres nichts mehr zahlen musst. Somit kannst du dann die anfallenden Fahrtkosten besser einreichen wenn es kürzere Strecken sind.
Liebe Grüße
Niklas, MyHandica Team
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