Rückwirkende Gewährung des Pauschbetrages

Prinzipiell Ja:

Wird für vorhergehende Kalenderjahre eine Behinderung anerkannt oder der GdB erhöht, gewährt das Finanzamt den (erhöhten) Pauschbetrag grundsätzlich auch rückwirkend.

Mehr Informationen zum Pauschbetrag finden Sie unter dem Stichwort "Pauschbetrag" auch hier im Forum.

Antworten

  • Bei mir konnte rückwirkend eine Behinderung festgestellt werden, kann ich den Pauschbetrag auch rückwirkend gelten machen?
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