Rückwirkende Gewährung des Pauschbetrages
Prinzipiell Ja:
Wird für vorhergehende Kalenderjahre eine Behinderung anerkannt oder der GdB erhöht, gewährt das Finanzamt den (erhöhten) Pauschbetrag grundsätzlich auch rückwirkend.
Mehr Informationen zum Pauschbetrag finden Sie unter dem Stichwort "Pauschbetrag" auch hier im Forum.
Wird für vorhergehende Kalenderjahre eine Behinderung anerkannt oder der GdB erhöht, gewährt das Finanzamt den (erhöhten) Pauschbetrag grundsätzlich auch rückwirkend.
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Antworten
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Bei mir konnte rückwirkend eine Behinderung festgestellt werden, kann ich den Pauschbetrag auch rückwirkend gelten machen?
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