Steuerrecht und Merkzeichen
Ab einem Grad von 50 Prozent gilt man als "schwerbehindert".Den Schwerbehindertenausweis, inklusive der speziellen Merkzeichen erhalten Sie vom Versorgungsamt.Um steuerrechtliche Vorteile geltend machen zu können, muss mindestens eines der folgenden Merkzeichen aufgeführt sein:
G erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG außergewöhnliche Gehbehinderung
H Hilflosigkeit
Bl Blindheit
Gl Gehörlosigkeit
Liegt Ihr Behinderungsgrad bei 40 oder 30 Prozent und stehen Ihnen steuerrechtliche Nachteilsausgleiche zu, erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid zur Vorlage beim Finanzamt.
G erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG außergewöhnliche Gehbehinderung
H Hilflosigkeit
Bl Blindheit
Gl Gehörlosigkeit
Liegt Ihr Behinderungsgrad bei 40 oder 30 Prozent und stehen Ihnen steuerrechtliche Nachteilsausgleiche zu, erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid zur Vorlage beim Finanzamt.
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Welche Merkzeichen muss mein Behindertenausweis enthalten, damit ich gegebenenfalls überhaupt steuuerrechtliche Vorteile in Anspruch nehmen kann?
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