Leistung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Ich habe gelesen, dass es für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz spezielle Leistungen gibt.
Welche Leistungen sind das und für wen kommen sie in Frage?

Antworten

  • Die Reform der Pflegeversicherung vom 1.7.2008 hat Verbesserungen für Menschen mit einer sogenannten "eingeschränkten Alltagskompetenz" gebracht.
    Für diese Personen gibt es zusätzliche Betreuungsleistungen.
    Diese Leistungen sind nun nicht mehr davon abhängig, dass mindestens Pflegebedürftigkeit der Stufe I vorliegt.

    Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von monatlich 100 Euro oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro bekommen. Wie das Begutachtungsverfahren aussieht, regelt die „Richtlinie zur Feststellung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und zur Bewertung des Hilfebedarfs“, die jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden ist.

    Mit den neuen Leistungen sollen insbesondere die Pflegenden entlastet werden, die Versicherten selbst sollen von aktivierenden und qualitätsgesicherten Beratungsangeboten profitieren. Die Leistungen werden deshalb nicht als Geldleistungen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungsangebote nutzen und mit der Pflegekasse abrechnen oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

    Wer bekommt die neuen Leistungen?
    Ein Kriterienkatalog mit insgesamt 13 Einzelaspekten gibt Aufschluss darüber, ob ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ vorliegt. Das sind:

    1. Weglauftendenz
    2. Verkennen oder Verursachen gefährlicher Situationen
    3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen
    4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten
    5. in der Situation nicht angemessenes Verhalten
    6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen oder seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
    7. Unfähigkeit zur Kooperation aufgrund einer Depression oder Angststörung
    8. Beeinträchtigung des Gedächtnisses und herabgesetztes Urteilsvermögen, die zu Problemen bei der Alltagsbewältigung führen
    9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
    10. Unfähigkeit, den Tagesablauf eigenständig zu planen
    11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
    12. ausgeprägt labiles und unkontrolliertes emotionales Verhalten
    13. Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit aufgrund einer nicht therapierbaren Depression

    Um Anspruch auf den monatlichen Grundbetrag von 100 Euro zu haben – dazu muss eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ vorliegen -, müssen zwei verschiedene Kriterien mit „ja“ beantwortet werden. Mindestens einmal muss ein Kriterium aus den Bereichen 1 bis 9 positiv beantwortet werden.

    Den erhöhten Betreuungsbedarf in Höhe von 200 Euro erhalten Antragsteller, wenn zusätzlich zu den genannten Kriterien mindestens einmal bei den Aspekten 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 ein „Ja“ angegeben wird.

    Wie kann die Leistung beantragt werden?
    Notwendig ist die Antragstellung bei der Pflegekasse. Kontaktieren Sie deshalb Ihre Pflegekasse und bitten Sie um entsprechende Antragsformulare.
    Beachten Sie, dass die Leistungen nach Bescheid rückwirkend erst ab Antragstellung gewährt werden, es empfiehlt sich also eine schnellstmögliche Antragstellung.
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