Förderung Umbau Wohnung - Mindestgröße eines Zimmers

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Gibt es eine Mindestgröße eines Zimmers, welches ein Elektro-Rollstuhlfahrer nutzt? Kostenzuschuß der Umbaumaßnahem von 15qm Schlafzimmer auf insgesamt 32qm Schlaf/Wohn/Therapiezimmer wurde abgelehnt. Komplette "Ausstattung" (2 Rollstühle, Toilettenstuhl usw.) wird in den beiden Räumen abgestellt.
Danke…

Antworten

  • Hallo,

    leider haben Sie uns nicht mitgeteilt, wo der Antrag auf Kostenzuschuss gestellt wurde.
    Handelt es sich um Wohneigentum oder ist das eine Mietwohnung?
    Wurde der Antrag auf Zuschuss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt?

    Zur Wohnfläche kann ich Ihnen nur die in Bayern geltenden Bestimmungen nennen. Nach den Wohnraumförderungsbestimmungen 2008 (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 4. Dezember 2007) gelten folgende Bestimmungen:

    Ein-Zimmer-Wohnung für eine Person: 40 qm Wohnfläche Zwei-Zimmer-Wohnung für eine Person: 50 qm Wohnfläche Bei Wohnungen nach DIN 18 025 Teil 1 (rollstuhlgerecht) kann die Wohnfläche bis zu 15 qm mehr betragen. Wenn ein Therapiezimmer erforderlich ist, können dafür nochmals 15 qm veranschlagt werden.

    Wie gesagt, das sind die in Bayern geltenden Bestimmungen.
    Sie können sich bei Ihrer Gemeinde bzw. Landratsamt nach den für Sie geltenden Wohnflächen erkundigen.
    Wichtig ist bei all diesen Maßnahmen jedoch, dass der Antrag auf Förderung vor Baubeginn gestellt wird, ansonsten hat man keinen Anspruch auf die Förderung.
    Zusätzlich können Sie aber bei der zuständigen Pflegekasse einen Zuschuss beantragen, wenn es sich bei der Umbaumaßnahme um eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen handelt. Falls dies zutrifft, so können Sie einen Zuschuss bis zu € 2.057 von der Pflegekasse erhalten.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.
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