Kündigungsschutz

Sie haben einen besonderen Kündigungsschutz mit Einreichen Ihres Antrages auf einen Schwerbehindertenausweis, falls dieser später genehmigt werden sollte.Ab dem Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrages, müsste Ihr Arbeitgeber sich zunächst an das Integrationsamt wenden und dort einen trifftigen Grund vorweisen, falls er Ihnen kündigen möchte.

Antworten

  • Ich bin seit längerer Zeit krank geschrieben und überlege einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zustellen. Ab wann habe ich einen besonderen Kündigungsschutz?
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