Ja , die Beurteilung, ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht muss - nach einer gesetzlichen Regelung - binnen 5 Wochen erfolgen. Auch muss innerhalb dieses Zeitraums der Betroffene schriftlich über die Beurteilung informiert werden.
Gibt es eine gesetzliche Regelung, aus der hervorgeht, wann die Einschätzung, ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht, feststehen muss?