Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Ja , die Beurteilung, ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht muss - nach einer gesetzlichen Regelung - binnen 5 Wochen erfolgen. Auch muss innerhalb dieses Zeitraums der Betroffene schriftlich über die Beurteilung informiert werden.

Antworten

  • Gibt es eine gesetzliche Regelung, aus der hervorgeht, wann die Einschätzung, ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht, feststehen muss?
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