Pflegender Angehöriger=Pflegeperson?

Wenn Sie Ihren Angehörigen länger als 14 Stunden pro Woche pflegen, gelten sie als Pflegeperson. Dann haben Sie Ansprüche an die Sozialversicherung. Wenn Sie weniger als 30 Tage pro Woche berufstätig sind, haben Sie auf Grund des Aufwandes, welcher sich aus Ihrer ehrenamtlichen Pflege ergibt, Ansprüche an die Rentenversicherung.

Antworten

  • Schon seit längerem pflege ich einen Angehörigen. Dies erfordert mitunter hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Kann ich grundsätzlich mit staatlicher Unterstützung rechnen?
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