Pflegender Angehöriger=Pflegeperson?
Wenn Sie Ihren Angehörigen länger als 14 Stunden pro Woche pflegen, gelten sie als Pflegeperson. Dann haben Sie Ansprüche an die Sozialversicherung. Wenn Sie weniger als 30 Tage pro Woche berufstätig sind, haben Sie auf Grund des Aufwandes, welcher sich aus Ihrer ehrenamtlichen Pflege ergibt, Ansprüche an die Rentenversicherung.
0
Antworten
-
Schon seit längerem pflege ich einen Angehörigen. Dies erfordert mitunter hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Kann ich grundsätzlich mit staatlicher Unterstützung rechnen?
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 988 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 103 Chronische Erkrankungen
- 131 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 130 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 91 Bildung & Studium
- 12 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 756 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 105 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 751 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 323 Recherche