Arbeitgebermodell

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Hallo erst mal,
bei der Recherche im Internet bin ich auf "MyHandicap" gestoßen, und habe beschlossen einfach mal zu fragen!

Seit vielen Jahren ist mein Mann nach einem Unfall Tetraplegiger. Seit 2000 organisieren wir die Assistenz über das Arbeitgebermodell, was in der Regel auch gut funktioniert. Da wir aber mit der Pflege nicht zufrieden sind, und mein Mann das Gefühl hat den Pflegekräften und den jeweiligen Diensten auf Gedeih und Verderb ausgeliefert zu sein, denke ich schon seit längerer Zeit darüber nach, die Pflege auch mit dem Arbeitgebermodell zu organisieren. Bis jetzt war das Problem ein finanzielles, da die vollen Leistungen der Krankenkasse nur von einem Pflegedienst mit KK-Vereinbarung in Anspruch genommen werden können, und die Mittel die durch das Pflegegeld zusammenkämen nicht für die Organisation der Pflege ausreichen (zwei bis drei Pfleger, Urlaubs- und Krankheitsvertretung etc.).

Nun zu meiner Frage: Anfang des Jahres habe ich eine kleine Meldung gehört, wonach das Arbeitgebermodell mit bis zu 7.000,-€ monatlich finanziert werden kann, und zwar bundesweit und nicht nur in den bis dahin als Modellversuch laufenden Bezirken Mainz und Bad Kreuznach (Stichwort ZSL). Leider finde ich keine Informationen zu dieser geplanten oder schon vollzogenen Änderung, außer einem alten Amtsblatt des Gesundheitsministeriums in welchem das Arbeitgebermodell in diesem Umfang angedacht war. Wissen Sie mehr darüber oder können mir sagen, wo ich noch forschen könnte?

Antworten

  • Hallo,
    die Änderung seit dem 01.01.2008, von der Sie gehört haben ist das "persönliche Budget".
    Seit diesem Zeitpunkt haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf ein "persönliches Budget".
    Mit dieser neuen Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leitungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer aufgelöst.

    Das bedeutet: Bisher fest definierte Dienst- und Sachleistungen werden durch Barleistungen an die Betroffenen ersetzt. Mit diesem Geld können behinderte Menschen sich als Käufer, Kunden oder Arbeitgeber eigenverantwortlich für individuelle Unterstützungsleistungen entscheiden. Neben klassischen Leistungen zur Teilhabe können auch Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfeträger mit einbezogen werden.

    Sie finden ausführliche Informationen dazu sowei weiterführende Links unter
    http://www.myhandicap.de/behinderung_persoenliches_budget.html
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