Behindertengerechter Umbau - Steuerlich absetzbar?
Wir haben eine körperbehinderte Tochter. Für unsere Tochter haben letzte Jahr unser Haus komplett barrierefrei umbauen lassen. Nun möchten wir gerne wissen, wie wir die Kosten für den Umbau steuerlich absetzen können? Zum Beispiel für den Aufzug, das behindertengerechte Badezimmer, diverese Durchbrüche, etc)
Vielen Dank
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Grundsätzlich ist es so, dass Sie behindertenbedingte Mehrkosten beim Umbau als außergewöhnliche Belastung geltend machen können, allerdings nur diese Kosten, die Sie nicht bereits von einem anderen Kostenträger erstattet bekommen haben (Pflegekasse, Arbeitsamt, ö.ä.). Davon ausgenommen sind Umbaumaßnahmen von deren auch andere Bewohner des Hauses profitieren.
Weitere Steuertipps für Menschen mit Behinderung finden Sie in der Broschüre des Bayerischen Finanzministeriums unter:
http://www.stmf.bayern.de/service/informationsbroschueren/
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